Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für RMO-Produkte durch die Ortho Caps GmbH, Hamm

1.  Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in persönlicher Hinsicht ausschließlich gegenüber Unternehmen/Unternehmen i. S. v. § 14 BGB.

Die AGB gelten in sachlicher Hinsicht für den Verkauf, die Lieferung und die Zahlung betreffend von Orthocaps vertriebene RMO-Produkte sowie für alle in diesem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen und Erklärungen, Lieferungen und Leistungen.

Entgegenstehende und abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners (Käufers) von Ortho Caps werden nur anerkannt, wenn Ortho Caps der Anwendung dieser fremden AGB ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.

Nach der ersten Anwendung der AGB gegenüber einem Vertragspartner gelten die AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit diesem Vertragspartner im Umfang des vorbezeichneten sachlichen Anwendungsbereichs, auch wenn in nachfolgenden Aufträgen nicht ausdrücklich nochmals auf die AGB Bezug genommen wird.

2.  Zustandekommen/Inhalt von Vereinbarungen

Ergänzende, abändernde und/oder sonstige Nebenabreden, die anlässlich oder nach dem Vertragsabschluss getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform getroffen werden.

3.  Verbindlichkeit von Angeboten

Solange ein Angebot seitens Ortho Caps nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder als verbindlich vereinbart wird, sind Angebote für Ortho Caps freibleibend. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Preises, der Menge, der Lieferfrist und der Lieferfähigkeit.

Ein Vertrag kommt auf Basis eines Angebots des Käufers wirksam erst mit Bestätigung der bei Ortho Caps eingegangenen Bestellung in Schrift- oder in Textform zustande. Bleibt eine solche Bestätigung aus, kommt der Vertrag spätestens durch Leistung und Annahme der Lieferung durch den Besteller zustande. Ein Käufer ist im Fall eines von ihm an Ortho Caps gerichteten Angebots zwei Wochen an sein Angebot gebunden, vorausgesetzt, Ortho Caps ist lieferfähig.

4.  Lieferpreise

Für den Fall, dass nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart ist, verstehen sich die einem Angebot zugrunde liegenden Preise netto (also zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) und zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.

Wird ein Auftrag seitens Ortho Caps später als acht Wochen nach Vertragsschluss durchgeführt und wurde keine Festpreisabrede getroffen, behält sich Ortho Caps eine Preisanpassung vor. Diese Anpassung darf ausschließlich eine Steigerung der Kosten (wie z. B. Löhne, Gehälter, Steuern, Frachtkosten, Material und Produktionskosten) berücksichtigen und widerspiegeln. Für den Fall, dass eine Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.  Fälligkeit/Zahlungsbedingungen

Mangels anderweitiger Vereinbarungen oder Hinweise sind Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Überschreiten dieses Termins gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.

Ortho Caps ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen i. H. v. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Ortho Caps behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens vor.

6. Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Forderungen von Ortho Caps ist nur zulässig, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Käufer. Zurückbehaltungsrechte sind möglich, wenn diese aus dem zugrunde liegenden Vertrag resultieren.

7.  Sicherheitsleistung von Käufer

Bestehen für Ortho Caps Anzeichen, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht nachkommen kann, kann Ortho Caps die Lieferung von einer Vorleistung bzw. Sicherheitsleistung des Käufers abhängig machen. Zu diesen Zwecken kann Ortho Caps dem Käufer eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf Ortho Caps berechtigt ist, von dem Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

8.  Zeitpunkt der Belieferung

Soweit seitens Ortho Caps eine Lieferzeit/ein Liefertermin  nicht explizit als verbindlich bezeichnet bzw. vereinbart wurde, verstehen sich genannte Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Ortho Caps behält sich vor, Leistungen schon vor einer vereinbarten oder angekündigten Lieferung zu erbringen. Ortho Caps behält sich ebenso Teillieferungen vor, soweit diese den Käufer nicht unzumutbar belasten.

Für den Fall, dass eine Lieferfrist verbindlich vereinbart wurde, berechnet sich diese ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Für den Fall, dass eine Vorleistung seitens des Käufers vereinbart oder erforderlich ist, berechnet sich die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt der Vorleistung/Sicherheitsleistung und dem entsprechenden Nachweis gegenüber Ortho Caps. Falls sonstige Voraussetzungen für die Durchführung eines Auftrags durch Ortho Caps erforderlich sind (insbesondere Bestimmung von Einzelheiten der Lieferungen), berechnen sich Lieferfristen ab dem Vorliegen dieser Voraussetzungen.

9.  Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, an denen Ortho Caps kein eigenes oder Ortho Caps zurechenbares Verschulden trifft, können Fristen/Termine für die Dauer der durch solche Umstände bedingten Störungen verlängert werden. Dies gilt beispielsweise für Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, ordnungsbehördliche Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr oder sonstige behördliche Maßnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Ereignisse während des Verzugs eintreten. Bei Verzögerungen von mehr als vier Monaten sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.

Wird eine Belieferung aufgrund der im vorgenannten Absatz geschilderten Umstände ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, wird Ortho Caps von einer Lieferpflicht frei bzw. kann vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben den Regelungen in diesem Abschnitt unberührt.

10.  Verzug

Bei Lieferverzug haftet Ortho Caps unbegrenzt für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, wobei für solche Schäden eine Haftungsbegrenzung auf 5 % des vereinbarten Preises vereinbart wird, mit denen sich Ortho Caps in Verzug befindet.

Ortho Caps gerät nicht in Verzug, falls eine Verzögerung dadurch bedingt ist, dass Ortho Caps seitens des Lieferanten von Ortho Caps nicht beliefert wird. Etwas anderes gilt nur, wenn Ortho Caps die unterbliebene Selbstbelieferung bzw. verspätete Selbstbelieferung zu vertreten hat. In dem Fall einer von Ortho Caps nicht verschuldeten ausbleibenden Selbstbelieferung ist Ortho Caps berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11.  Haftung für versendete Ware

Der Transport geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Soweit nichts anderes mit dem Käufer vereinbart wird, trägt der Käufer das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt, in dem Ortho Caps die Ware an die die Liefersendung ausführende Person übergeben hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer (beispielsweise bei einer vereinbarten Abholung) die Ware nicht rechtzeitig annimmt oder ein entsprechendes Angebot der Übergabe nicht wahrgenommen wird. In dem Fall geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware mit Zugang der Bereitstellungsanzeige in Schrift- oder Textform auf den Käufer über. Ab dem vorgeschilderten Gefahrübergang trägt der Käufer etwaig anfallende Lagerkosten.

12.  Eigentumsvorbehalt für gelieferte Ware

Die ausgelieferte Ware dient als Sicherung für sämtliche ausstehenden Saldoforderungen innerhalb der bestehenden, fortgesetzten oder ständigen Geschäftsbeziehungen. Die Ware bleibt im Eigentum von Ortho Caps, bis der Käufer den Kaufpreis sowie sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vertrag stehende Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beglichen hat. Ortho Caps wird auf das Vorbehaltseigentum bzw. auf eingeräumte Sicherheiten verzichten, wenn der Käufer sämtliche Forderungen erfüllt, von denen sich der Eigentumsvorbehalt ableitet. Gleiches gilt, wenn sonstige Sicherheiten eingeräumt wurden und der Wert der Sicherheiten die gesamten, gegen den Käufer ausstehenden Forderungen um 15 % übersteigen.

Für den Fall laufender oder fortgesetzter Geschäftsbeziehungen bleibt die ausgelieferte Ware bis zur Erfüllung aller sonstigen Forderungen aus dieser Beziehung im Eigentum von Ortho Caps, die gegen den Käufer – unabhängig aus welchem Rechtsgrund – bestehen oder entstehen werden. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass Ortho Caps Saldoforderungen aus einem laufenden Kontokorrent hat.

Für den Fall des Eingreifens eines Eigentumsvorbehalts ist der Käufer berechtigt, die ausgelieferte Ware zu nutzen bzw. weiterzuveräußern, soweit dies im ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erfolgt. Das Recht zur Nutzung oder Weiterveräußerung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Ortho Caps behält sich zudem vor, auch das Recht der Nutzung/Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu widerrufen, falls Ortho Caps für solch einen Widerruf einen sachlich gerechtfertigten Grund hat.

13.  Eigentumsvorbehalt und Weiterverarbeitung/Abtretung von Forderungen

Für den Fall der Weiterverarbeitung/ Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware tritt der Käufer hiermit das aufgrund der Verarbeitung/Weiterveräußerung erhaltene Surrogat einschließlich damit zusammenhängender Nebenrechte an Ortho Caps ab. Dies gilt insbesondere für Forderungen, die der Käufer gegen in der Vertriebskette nachgelagerte Käufer erwirbt.

Bis zu einem Widerruf von Ortho Caps ist der Käufer zur Einziehung solcher hiermit bereits abgetretener Forderungen gegenüber seinen Käufern berechtigt. Ortho Caps ist bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und selbst einzuziehen. Das Selbsteinziehungsrecht steht unter der Bedingung, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht, ist er verpflichtet, Ortho Caps auf Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und der daraus resultierenden Forderungen gegenüber seinen nachgelagerten Käufern inklusive Namen und Adressen und jeweiliger Höhe der Forderungen zu übermitteln. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Vertragspartnern den Übergang der gegen sie gerichteten Forderungen auf Ortho Caps anzuzeigen. Ortho Caps ist ebenfalls berechtigt, die Vertragspartner des Käufers entsprechend zu informieren.

14.  Verarbeitung/Umgestaltung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware

Bei einer Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware gilt Ortho Caps als der Hersteller gemäß § 950 BGB. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehenden Sachen erhält Ortho Caps das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsverhältnisse berechnen sich unter Zugrundelegung des Verhältnisses des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert des fremden Eigentums im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

Der Käufer erhält hiermit ein Anwartschaftsrecht bezogen auf solche zukünftigen Miteigentumsanteile von Ortho Caps. Wird solche im Miteigentum von Ortho Caps stehende Vorbehaltsware weiterveräußert, gilt die die unter Ziff. 13 genannte Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des Rechnungswerts der von Ortho Caps gelieferten Ware.

15.  Zwangsvollstreckung Dritter in unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware

Für den Fall, dass Dritte in von Ortho Caps gelieferte und noch im Eigentum von Ortho Caps stehende Ware Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, ist der Käufer verpflichtet, dies Ortho Caps unverzüglich in Schrift- bzw. Textform anzuzeigen. Mit zu übermitteln sind alle im Zusammenhang mit der Vollstreckungshandlung stehenden Informationen und Unterlagen, die zur Wahrung und Durchsetzung der Ortho Caps zustehenden Eigentumsrechte erforderlich sind.

16.  Mängelanzeige

Handelt der Käufer als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), ist er zur Untersuchung auf Mängel verpflichtet. Der Käufer hat offensichtliche Mängel Ortho Caps unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Sonstige (insbesondere versteckte) Mängel sind Ortho Caps unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen. Verstößt der Käufer gegen die vorbeschriebenen Anzeigepflichten, gilt die Lieferung als genehmigt, und weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Ist der Käufer kein Kaufmann im Sinne des HGB, hat er offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei Überschreiten der Frist verliert der Käufer Mängelgewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser Mängel.

Bei der Anzeige von Mängeln hat der Käufer Ortho Caps ein bzw. mehrere Exemplare der mangelhaften Lieferung als Muster zur Dokumentation der Mängel beizufügen. Ebenso beizufügen ist eine Kopie des Lieferscheins und der Losnummer.

17.  Rücksendung von Waren

Auf Verlangen von Ortho Caps ist der Käufer verpflichtet, die als mangelhafte beanstandete Ware an Ortho Caps zurückzusenden. Das Risiko von Warenrücksendungen trägt der Käufer und er hat im eigenen Interesse für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Im Falle berechtigter Reklamationen wird Ortho Caps die durch eine Versicherung entstehenden Kosten erstatten.

18.  Gewährleistung

Die Ziffern 18 bis 20 legen abschließend die Maßstäbe für die Gewährleistung seitens Ortho Caps fest.

Eine Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch normale Abnutzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Bedienung entstanden sind. Gleiches gilt für Mängel, die sich aufgrund von fehlerhaften Bedienanweisungen/Anweisungen zur Handhabe der Ware einstellen.

Bei berechtigter Anzeige eines Mangels ist Ortho Caps frei darin, den Mangel auf Kosten von Ortho Caps zu beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache zu liefern.

Der Käufer stellt Ortho Caps von Ansprüchen Dritter aufgrund der Mangelhaftigkeit der weiterveräußerten/weiterverarbeiteten Ware frei, wenn und soweit der Mangel aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung/Handhabung der Ware durch Käufer entstanden ist.

Die Mängelhaftung versteht sich vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 19.

19.  Haftungsmaßstab

Ortho Caps haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ortho Caps nur für vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden und dabei nur für Hauptleistungspflichten oder Nebenpflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte. Für alle anderen als die vorgenannten Pflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung gilt in keinem Fall für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten gleichermaßen auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern und sonstigen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Ortho Caps.

20.  Schutzrechte Dritter

Verletzt die Ware geistiges Eigentum von Dritten, gelten die Gewährleistungsvorschriften gemäß Ziffer 18 entsprechend. Im Falle eines berechtigten Angriffs behält sich Ortho Caps vor, die Ware entweder abzuändern oder durch ein alternatives Produkt zu ersetzen, so dass das entsprechend geltend gemachte Schutzrecht nicht mehr verletzt ist. Dies gilt in den Grenzen, dass die wesentlichen vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmale erhalten bleiben, die der Käufer erwarten konnte.

Ortho Caps wird den Käufer hinsichtlich der berechtigten und durchgesetzten Ansprüche seitens Dritter aufgrund der Verletzung von geistigem Eigentum schadlos halten. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Käufer einen entsprechenden Angriff seitens eines Dritten Ortho Caps unverzüglich in Schrift- bzw. Textform anzeigt und Ortho Caps die Verteidigung gegen einen solchen Angriff überlässt. Der Käufer wird Ortho Caps in solchem einem Streitfall die entsprechenden Vollmachten und Informationen zur Verfügung stellen.

Vereinbarungen und/oder Vergleiche, die der Käufer bezogen auf die angegriffenen Produkte mit einem Dritten anstrebt, entfalten gegenüber Ortho Caps nur Wirkung, wenn Ortho Caps die entsprechende Zustimmung in Schrift- oder Textform gegeben hat.

21.  Rückgabe mangelfreier Ware

Die Rücknahme mangelfreier Ware ist nur im Einvernehmen mit Ortho Caps und unter der vorausgehenden Zustimmung in Schrift- bzw. Textform möglich. Für den Fall, dass Ortho Caps einer solchen Rücknahme im Einzelfall zustimmt, wird regelmäßig eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5 % des Warenwertes angesetzt. Eine Rücknahme später als einen Monat ab Rechnungsdatum kommt regelmäßig nicht in Betracht.

22.  Produktdokumentation/Technische Unterlagen

Ortho Caps haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Anweisungen, Pläne oder technische Unterlagen zurückzuführen sind, die vom Käufer angefertigt und Ortho Caps übergeben worden sind. Soweit begleitend zu solchen Plänen/Unterlagen/Dokumentationen Informationen mündlich oder fernmündlich gegeben werden, sind solche ergänzenden Informationen nur nach einer Bestätigung in Schrift- bzw. Textform durch den Käufer verbindlich.

Im Rahmen eines Auftrags seitens Ortho Caps erstellte Muster und Zeichnungen dürfen seitens des Käufers nur im Rahmen und zu Zwecken des zugrunde liegenden Auftrags genutzt werden. Das Eigentum an solchen Mustern und Zeichnungen verbleibt in jedem Fall bei Ortho Caps. Gleiches gilt auch für mitgelieferte Werkzeuge, auch wenn der Käufer daran einen Werkzeugkostenanteil trägt. Sämtliches, bspw. aus einer Dokumentation/Unterlagen/Werkzeugen ersichtliche geistige Eigentum bleibt Ortho Caps vorbehalten.

23.  Sonstiges

Diese AGB und die unter Einbeziehung der AGB geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung (inklusive Ansprüchen aus Wechseln und Schecks) ist der Sitz von Ortho Caps (Hamm), es sei denn, es ist etwas Anderweitiges vereinbart.

Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit den Verträgen und diesen Regelungen stehenden Streitigkeiten ist Hamm. Ortho Caps behält sich vor, den Käufer an einem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollte eine Regelung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.